Die meisten Kreditnehmer kennen Bereitstellungszinsen aus einer Erstfinanzierung, wenn der zur Verfügung gestellte Kreditbetrag nicht sofort und in vollem Umfang abgerufen wird. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es auch im Rahmen einer Anschlussfinanzierung passieren, dass die Bank Bereitstellungszinsen in Rechnung stellt. Daher möchten wir auf dieses Thema näher eingehen und Ihnen zum Beispiel erläutern, wie Sie Bereitstellungszinsen bei der Anschlussfinanzierung vermeiden können.

  • Bereitstellungszinsen berechnen Banken – manchmal auch bei der Anschlussfinanzierung – häufig dann, wenn zwischen Bereitstellung des Kredites und dem Abruf des Darlehensbetrages mehrere Monate vergehen
  • Beim Forward Darlehen werden Bereitstellungszinsen nicht berechnet, sondern stattdessen ein sogenannter Zinsaufschlag
  • Relevant sind Bereitstellungszinsen vor allem in der Erstfinanzierung, und zwar bei der Finanzierung eines Hausbaus
  • In nicht wenigen Fällen können Sie Bereitstellungszinsen im Rahmen der Anschlussfinanzierung verhindern

Inhalt

Was sind Bereitstellungszinsen eigentlich?

Beim Immobilienkredit zahlen Sie stets die von der Bank in Rechnung gestellten Zinsen, die eine Gegenleistung für das Ihnen überlassene Kapital sind. Darüber hinaus kann es dazu kommen, dass der Kreditgeber zusätzlich Bereitstellungszinsen berechnet. Wie der Name bereits vermuten lässt, werden diese Zinsen dann in Rechnung gestellt, wenn zwar die Bereitstellung des beantragten Darlehensbetrages erfolgt ist, Sie – zumindest im Hinblick auf die komplette Kreditsumme – allerdings mehrere Monate mit dem Abruf des Kreditbetrages warten.

Die Banken stellen Bereitstellungszinsen also in Rechnung, weil sie den bereitgestellten Kreditbetrag jederzeit vorhalten müssen und daher keine Option besteht, das Geld anderweitig zinsbringend arbeiten zu lassen. Wie hoch die Bereitstellungszinsen, kann jede Bank individuell entscheiden. Ebenso, ob und ab welchem Zeitraum überhaupt derartige Zinsen berechnet werden.

Bereitstellungszinsen auch in der Anschlussfinanzierung möglich

In den meisten Fällen fallen Bereitstellungszinsen im Rahmen der Erstfinanzierung an, und zwar wenn ein Hausbau finanziert werden soll. Bei der Finanzierung eines Hauskaufs hingegen kommt es selten zu Bereitstellungszinsen, weil der Kreditnehmer und gleichzeitige Käufer der Immobilie den Darlehensbetrag für gewöhnlich sofort und in vollem Umfang abruft. Beim Hausbau hingegen wird der entsprechende Bauträger meistens nach Abschnitten bezahlt, sodass Sie beispielsweise alle drei Monate einen bestimmten Teil Ihres Darlehens abrufen. Exakt dann stellen manche Banken zum Beispiel ab dem vierten Monat Bereitstellungszinsen in Rechnung.

Wie bei einer Erstfinanzierung, so kann unter Umständen ebenso bei der Anschlussfinanzierung eine Berechnung der Bereitstellungszinsen erfolgen. In diesem Fall ist die Voraussetzung ebenfalls, dass Sie nach Bereitstellung der Kreditsumme längere Zeit mit dem Abruf des Darlehensbetrages warten. Daher macht es grundsätzlich bezüglich der Bereitstellungszinsen keinen Unterschied, ob es sich um eine Erst- oder Anschlussfinanzierung handelt.

Keine Bereitstellungszinsen beim Forward Darlehen

Neben der Prolongation oder der Umschuldung ist der Abschuss eines Forward Darlehens die dritte Hauptvariante einer Anschlussfinanzierung. Die gute Nachricht ist, dass beim Forward Darlehen – bis auf ganz wenige Ausnahmen – normalerweise keine Bereitstellungszinsen in Rechnung gestellt werden. Der Grund ist, dass es gerade Sinn und Zweck dieser Darlehensvariante ist, sich die momentan günstigen Zinsen für eine erst später folgende Anschlussfinanzierung teilweise Jahre vorab zu sichern. Ferner muss die Bank den Kreditbetrag auch nicht sofort nach Abschluss des Forward Darlehens bereitstellen, sondern erst mit dem vereinbarten Starttermin.

Trotzdem bei einem Forward Darlehen keine Bereitstellungszinsen anfallen, sollten Sie einen Zusatzkostenfaktor nicht außer Acht lassen, nämlich den Zinsaufschlag. Nahezu alle Banken berechnen diesen Aufschlag beim Forward Darlehen als eine Art Entschädigung für die hohe Zinssicherheit und dass eben die Konditionen teilweise schon Jahre vor der eigentlichen Anschlussfinanzierung festgelegt werden.

Bereitstellungszinsen in der Anschlussfinanzierung verhindern: was kann ich tun?

Natürlich möchte kein Kreditnehmer freiwillig Bereitstellungszinsen in der Anschlussfinanzierung zahlen, wenn dies nicht unbedingt notwendig ist. Tatsächlich gibt es einige Möglichkeiten, wie Sie auch in der Anschlussfinanzierung verhindern können, dass die Bank Bereitstellungszinsen in Rechnung stellt, nämlich:

  • Bereitstellungszinsfreie Zeit mit der Bank vereinbaren
  • Darlehenssumme auch dann vollständig abrufen, wenn das Geld erst Wochen oder Monate später benötigt wird und Kapital solange zum Beispiel auf einem Tagesgeldkonto zwischenparken
  • Anbieter vergleichen und Bank wählen, die entweder keine Bereitstellungszinsen berechnet oder zum Beispiel erst ab dem 6. oder 9. Monat nach der Bereitstellung des Darlehens
  • Achten Sie darauf, dass die Anschlussfinanzierung exakt an den Ablauf der bisherigen Finanzierung anknüpft, sodass keine „Lücke“ von mehreren Wochen oder Monaten entsteht, in der Sie eventuell Bereitstellungszinsen zahlen müssen
  • Forwarddarlehen als mögliche Alternative zur sofortigen Anschlussfinanzierung nutzen, da es dort keine Bereitstellungszinsen gibt, allerdings einen Zinsaufschlag

Wie Sie an der Auflistung erkennen, gibt es mehrere Möglichkeiten, wie Sie zumindest in der Anschlussfinanzierung die Berechnung von Bereitstellungszinsen vermeiden können. Eine Option ist im Prinzip für sämtliche Kreditnehmer praktikabel, nämlich die volle Darlehenssumme zeitlich nach der Bereitstellung abzurufen. Sollte das Geld nicht sofort benötigt werden, lässt es sich problemlos und sicher auf einem Tagesgeldkonto deponieren.

Bild: shutterstock.com Artikel-ID: 298265315 @ASTA Concept