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Kapitalbeschaffungs-Rechner: möglichen Kreditbetrag berechnen
Mit dem Kapitalbeschaffungs-Rechner prüfen Sie, welcher zusätzliche Kreditbetrag über Ihre Immobilie rechnerisch möglich sein kann.
Der Rechner ist bereits auf Kapitalbeschaffung vorausgewählt und zeigt am Ende die maximale Kreditsumme.
Grundlage ist ein maximaler Beleihungswert von 85 % des Immobilienwertes.
Von diesem Betrag werden bestehende Immobilienkredite abgezogen.
Der verbleibende Betrag zeigt, wie viel zusätzliches Kapital über die Immobilie grundsätzlich möglich sein kann.
Auch wenn bereits ein Immobilienkredit besteht, kann eine weitere Finanzierung möglich sein.
Wir arbeiten auch mit Banken, die Finanzierungen im 2. Rang prüfen.
Dadurch kann weiteres Kapital über die Immobilie bereitgestellt werden, obwohl bereits ein Kredit eingetragen ist.
Rechner nutzen und Ergebnis prüfen lassen.
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Fragen zum Kapitalbeschaffungs-Rechner
Was berechnet der Kapitalbeschaffungs-Rechner?
Der Rechner zeigt, welcher zusätzliche Kreditbetrag über Ihre Immobilie rechnerisch möglich sein kann.
Dafür wird der Immobilienwert mit einem maximalen Beleihungswert von 85 % angesetzt.
Bestehende Immobilienkredite werden davon abgezogen.
Wie wird die maximale Kreditsumme berechnet?
Die Berechnung folgt diesem Grundprinzip:
Immobilienwert × 85 % minus bestehende Immobilienkredite.
Das Ergebnis zeigt den rechnerisch möglichen zusätzlichen Kreditbetrag.
Warum werden bestehende Immobilienkredite abgezogen?
Bestehende Immobilienkredite belasten die Immobilie bereits.
Deshalb werden sie vom maximalen Beleihungswert abgezogen.
So entsteht eine erste Einschätzung, welcher Betrag zusätzlich möglich sein kann.
Ist Kapitalbeschaffung trotz bestehendem Immobilienkredit möglich?
Ja, das kann möglich sein.
Wir arbeiten auch mit Banken, die eine Finanzierung im 2. Rang prüfen.
Dadurch kann zusätzliches Kapital über die Immobilie möglich sein, obwohl bereits ein Immobilienkredit besteht.
Ist das Rechnergebnis eine Finanzierungszusage?
Nein.
Das Ergebnis ist eine erste rechnerische Orientierung.
Die konkrete Prüfung hängt von der Immobilie, der bestehenden Restschuld, dem Einkommen, der Bonität und der Bankbewertung ab.

