Was ist die Schuldhaftentlassung?
Bevor nach einer Scheidung oder Trennung einer Umschuldung im Zuge der Anschlussfinanzierung stattfinden kann, muss die Bank einer sogenannten Schuldhaftentlassung zustimmen. Worum handelt es sich dabei? Grundsätzlich gibt es bei den meisten Immobiliendarlehen eine gesamtschuldnerische Haftung, wenn die Eheleute beide als Kreditnehmer auftreten. Das bedeutet, dass beide Partner gegenüber dem Kreditgeber für die aufgenommenen Schulden einstehen. Nach einer Trennung jedoch gehört die Immobilie oder Wohnung meistens nur noch einem Partner, sodass der andere Ex-Partner natürlich aus einer Schuld entlassen werden möchte.
Dies wird aus Sicht der Bank als Schuldhaftentlassung bezeichnet. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass der Kreditgeber gesetzlich nicht dazu verpflichtet ist, der Entlassung des einen Schuldners aus seiner Pflicht zuzustimmen. Der große Nachteil besteht für die Banken nämlich darin, dass sie sich zukünftig nur noch an eine Person als Schuldner wenden kann und daher die Gesamtsicherheit etwas sinkt. Trotzdem stimmen letztendlich die meisten Kreditinstitute – auch mangels echter Alternativen – der Schuldhaftentlassung zu. Verweigert wird die Zustimmung meistens dann, wenn der gesamte Kredit auf zwei Einkommen basiert, sodass die Rate eventuell mit dem Einkommen des verbliebenen Schuldners nicht mehr zu bezahlen wäre.
Schuldhaftentlassung abgelehnt – was tun?
Die häufig auch als Schuldnerwechsel bezeichnete Schuldhaftentlassung ist keine Pflicht der Banken, sondern der Kreditgeber kann sich auch gegen die Entlassung des einen Schuldners entscheiden. Daher stellt sich für betroffene Eheleute bzw. Ex-Partner die Frage, welche Schritte bei einer Ablehnung unternommen werden können. Häufig ist es bei Weigerung der Bank nicht möglich, die Schuldhaftentlassung zum Beispiel per Gericht durchsetzen zu lassen. Der Grund ist, dass dies nur dann aussichtsreich ist, wenn es sich um alleinige Schulden des eigentlichen Ehepartners handelt. Dies ist jedoch meistens nicht der Fall, weil eben zu Ehezeiten die Immobilie in der Regel beiden Partnern gehört und auch beide Partner sich im Kreditvertrag verpflichtet haben.
Trotzdem gibt es der Praxis meistens Möglichkeiten, dass die Schuldhaftentlassung einvernehmlich mit der Bank letztendlich doch vorgenommen werden kann. Eine Option besteht in einer Umschuldung, bei der gegenüber der Bank zum Beispiel zum Ausgleich zum wegfallenden Schuldner zusätzliche Sicherheiten gestellt werden. Aber auch eine Anschlussfinanzierung mit neuen Konditionen bei einer anderen Bank stellt häufiger für beide Parteien eine zufriedenstellende Lösung dar. Bei uns finden Sie hilfreiche Tipps und Ratschläge zum Thema, was Sie nach einer Trennung oder Scheidung tun können, falls die Bank der Schuldhaftentlassung des einen Schuldners im ersten Schritt nicht zustimmt.