Im Rahmen einer Trennung oder Scheidung ist es in der Regel üblich, dass ein ehemaliger Partner aus dem gemeinsamen Haus oder der Wohnung auszieht. Dies bringt häufig mit sich, dass der entsprechende Immobilienkredit umgeschuldet werden muss. In unserem Beitrag erfahren Sie unter anderem, was bei einer Anschlussfinanzierung aufgrund einer Scheidung oder Trennung zu beachten ist. Insbesondere gehen wir auf die Schuldhaftentlassung ein und was Sie tun können, falls Banken diese Schuldhaftentlassung ablehnen.
- Umschuldung von Immobilienkrediten häufig nach Trennung oder Scheidung notwendig
- Ehemalige Ehegatten können die Schuldhaftentlassung seitens der Bank beantragen
- Häufiger zahlt ein Ehepartner den anderen aus und wird alleiniger Kreditnehmer
- Es gibt verschiedene Möglichkeiten, falls die Bank eine Schuldhaftentlassung abgelehnt hat
Anschlussfinanzierung Scheidung – Haus umschulden bei Trennung
Nach wie vor bewegt sich die Scheidungsrate in Deutschland auf einem hohen Niveau. Dies gilt insbesondere für Trennungen, die bei Verheirateten oder auch nicht verheirateten Paaren vorgenommen werden. Nach einer Scheidung oder Trennung gibt es zahlreiche Punkte zu regeln, wozu häufig auch das Umschulden einer Immobilienfinanzierung zählt. Der Hintergrund ist, dass viele Scheidungsvereinbarungen vorsehen, dass nach der Scheidung eine Immobilie auf einen der ehemaligen Ehegatten übergeht.
In den meisten Fällen wird ein Immobiliendarlehen von beiden Ehepartner zusammen aufgenommen, zumal die Bank häufig auf zwei Kreditnehmer besteht. Das bedeutet, dass sich der Kreditgeber nach Belieben an einen der beiden Ehepartner wenden kann, falls es zum Beispiel Probleme mit der Rückzahlung gibt. Nach einer Trennung jedoch passiert es häufig, dass der eine den anderen Partner auszahlt, weil zum Beispiel ein Zugewinnausgleich vereinbart wurde. In dem Fall wird der eine Ex-Partner alleiniger Eigentümer der Immobilie, sodass der andere, ehemalige Ehepartner natürlich nicht mehr für die entsprechenden Schulden geradestehen möchte. Deshalb wird in solchen Fällen fast immer eine Anschlussfinanzierung in Form einer Umschuldung notwendig.
Anschlussfinanzierung Scheidung und Trennung: Wie ist die Vorgehensweise?
Nehmen wir an, dass der typische Fall eintritt und nach einer Scheidung nur noch ein ehemaliger Ehepartner der Eigentümer der finanzierten Immobilien bleiben soll. In diesem Fall sind – auch gegenüber der Bank – einige Formalitäten zu erledigen, nämlich:
- Eigentumsumschreibung im Grundbuch
- Umschuldung des Darlehens
- Schuldhaftentlassung seitens der Bank
- Eventuelles Stellen zusätzlicher Sicherheiten
- Neuverhandeln der Konditionen
In erster Linie geht es also darum, dass die rechtlichen Verhältnisse bezüglich des Immobilieneigentums und der Verpflichtungen gegenüber der Bank neu geregelt werden. Der ehemalige Ehepartner wird mit seinem Eigentumsrecht aus dem Grundbuch ausgetragen, da die Immobilie fortan nur noch dem anderen Ex-Partner gehört. Die Änderung der Eigentumsverhältnisse muss dann im Grundbuch ersichtlich sein. Ferner ist es notwendig, den Kreditvertrag zu ändern, der dann nur noch auf einen Partner läuft. Somit ist eine Umschuldung und damit eine Anschlussfinanzierung notwendig.