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Immobilienfinanzierung in Japan – Was dafür wichtig ist und wer das stemmen kann

Wie funktioniert die Finanzierung einer Auslandsimmobilie in Japan?

Ablauf der Finanzierung

Wer in Japan eine Immobilie kaufen will, muss den Kaufpreis in der Landeswährung, in Yen zahlen. Wenn Sie nicht vor Ort arbeiten und wohnen – oder in irgendeiner Weise Geld verdienen – müssen Sie den Kaufpreis in der Regel in Euro erbringen und entsprechend umrechnen.

Zwischen dem Abschluss des Kredits und seiner Rückzahlung liegt einige Zeit. Sie investieren eine hohe Summe, deren Entsprechung in der anderen Währung Schwankungen unterliegt. Müssen Sie das absichern?

In der Regel zahlen Sie den vollen Kaufpreis an den Verkäufer in Yen. Wenn Sie den Kredit über eine deutsche oder europäische Bank in Euro abgeschlossen haben, bedienen Sie nun diesen Kredit in Euro. Ein unmittelbares Fremdwährungsrisiko haben Sie in diesem Fall nicht.

Anders sieht es aus, wenn Sie die Immobilie über eine japanische Bank kaufen und dort den Kredit aufnehmen. Wenn Sie nicht in Japan leben und arbeiten, zahlen Sie quasi „in Euro“ zurück, was Sie in Yen vorher aufgenommen haben. Schwankungen in beiden Währungsbereichen können zu Ihrem Vor- und Nachteil sein, letztlich also nicht kalkulierbar. Kümmern Sie sich in diesem Fall um eine Fakturierungsabsicherung Ihres Kredits und einen Fremdwährungskredit. So können die Kursschwankungen mit in die Kreditrückzahlung aufgenommen werden und reduzieren das Risiko einer zu hohen Tilgung im Verhältnis zur Kreditsumme.

Achtung: Für Fremdwährungskredite werden höhere Zinsen fällig.

Eigenanteil bei der Finanzierung Ihrer Immobilie in Japan

Für die Finanzierung Ihrer Immobilie werden Sie einen Eigenanteil von nicht unter 40 Prozent aufbringen müssen. Die genaue Höhe variiert je nach Bank. Der Anteil liegt damit deutlich höher, als beim Kauf einer Inlandsimmobilie und umfasst mehr, als nur die Kaufnebenkosten.

Muss ich die Staatsbürgerschaft haben, wenn ich in Japan ein Haus oder eine Wohnung kaufen will?

Staatsbürgerschaft nicht nötig

Sie müssen nicht japanischer Staatsbürger sein, wenn Sie in Japan ein Haus kaufen wollen. Rein wirtschaftlich zählt „nur“ eine ausgesprochen gute Bonität.

Aufenthaltsvisum oder Arbeitserlaubnis

Auf die Kreditkonditionen kann es Auswirkungen haben, wenn Sie in Japan wohnen oder arbeiten und ein entsprechendes Visum bzw. die damit verbundene Aufenthaltsgenehmigung vorweisen können. Zwingend erforderlich ist das jedoch nicht.