Das Baukindergeld ist ein Fördermittel für Familien und Alleinerziehende, mit dem die Regierung versucht, die deutschlandweite Wohnungsnot einzudämmen. Das Baukindergeld steht prinzipiell allen Familien mit Kindern zu, die ein Eigenheim bauen oder kaufen möchten. Familien mit dem Wunsch nach einem Eigenheim werden pro Kind mit einem Förderzuschuss von 1.200 Euro im Jahr über einen Zeitraum von maximal zehn Jahren gefördert. Eine Familie mit drei Kindern kann demzufolge bis zu 36.000 Euro erhalten.
Was sind die Voraussetzungen fĂĽr Baukindergeld?
Das Baukindergeld kann von Familien und Alleinerziehenden mit Kindern unter 18 Jahren beantragt werden. Dabei kann man das Baukindergeld sowohl für den Hausbau, wie auch für einen Immobilienkauf erhalten. Wichtig: Wer bereits eine oder mehrere Immobilien besitzt, geht leer aus, da das Baukindergeld nur für den Ersterwerb von Wohnimmobilien vorgesehen ist. Auch Teileigentümer von Immobilien können das Baukindergeld nicht beantragen.
Des Weiteren darf das zu versteuernde Haushaltseinkommen nicht höher als 75.000 Euro sein. Für Familien mit mehreren Kindern wird ein Freibetrag von 15.000 Euro pro Kind gewährt. Wer das Baukindergeld noch erhalten möchte, muss seinen Antrag vor März 2021 stellen. Hierbei müssen voraussichtlich folgende Unterlagen beigetragen werden:
- Einkommensteuerbescheide der beiden letzten Jahre
- Grundbuchauszug
- Meldebestätigung aller Familienmitglieder
- Geburtsurkunden aller Kinder
Falls Sie sich noch in der Elternzeit befinden haben wir hier noch einige Punkte fĂĽr Sie zum Thema Baufinanzierung & Hauskredit Elternzeit!
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Bis wann kann man Baukindergeld noch beantragen?
Da davon auszugehen ist, dass viele Familien und Alleinerziehende ihren Wunsch nach einem Eigenheim aufgrund der Corona-Pandemie verschoben haben, hat die deutsche Regierung beschlossen, das Baukindergeld bis März 2021 ohne Neuauflagen zu verlängern. Eine weitere Verlängerung des Baukindergeldes ist fast ausgeschlossen, weshalb Familien mit Bauabsicht nahe gelegt wird das Baukindergeld zeitnah zu beantragen. Dieser Förderzuschuss kann bis zu sechs Monate nach dem Einzug ins neue Zuhause beantragt werden. Hier können Sie im KfW-Zuschussportal das Baukindergeld beantragen!
Baukindergeld fĂĽr Alleinerziehende
Auch alleinerziehende Väter und Mütter mit Kindern unter 18 Jahren haben ein Recht auf das Baukindergeld, solange sie die oben genannten Voraussetzungen dafür erfüllen. Ob man zum Zeitpunkt der Beantragung ledig, geschieden oder getrennt ist, spielt dabei keine Rolle. Wichtig ist, dass man alle erforderlichen Unterlagen mitführt und den Antrag vor dem 31. März 2020 stellt. Wer sich diesbezüglich unsicher ist, kann sich direkt an die KfW, die zuständige Antragsstelle, wenden und sich über alle erforderlichen Unterlagen für alleinerziehende Väter und Mütter erkundigen.
Was wird gefördert?
Mit dem Baukindergeld fördert die Bundesregierung Familien und Alleinerziehende mit Kindern für den Erwerb des ersten Eigenheims. Ob geplanter Hausbau, bereits bestehender Neubau oder Altbau spielt hierbei keine Rolle. Auch der Haustyp, ob Wohnung oder Haus, ist irrelevant, solange es sich hierbei um eine Wohnimmobilie handelt. Das Baukindergeld kann für Immobilien beantragt werden, die seit dem 01. Januar 2018 erworben wurden. Für geplante Neubauten gilt hierbei das Datum der Baugenehmigung.