Der Erwerb von immobilem Eigentum stellt für viele Menschen ein ganz wesentliches Lebensziel dar. Ob nun für die Nachkommen oder zur Absicherung des eigenen Lebensabends,
die Motive sind dabei vielfältig. Finanziert werden Immobilien meist über langfristige Kredite. Erster Ansprechpartner ist daher in der Regel die eigene Hausbank.
Da das Wort Kredit aus dem Lateinischen kommt und soviel wie Vertrauen heißt, gewährt kaum ein Kreditinstitut ein entsprechendes Darlehen ohne Nachweise und Unterlagen. Auf das Bankgespräch sollte man sich daher entsprechend vorbereiten und auch die notwendigen Unterlagen und Dokumente mitbringen. Welche Unterlagen aber benötigt die Bank zur Kreditgewährung?
Durch die Bank benötigte und einzureichende Kreditunterlagen
Generell lässt sich sagen, dass die Bank sämtliche Unterlagen, die sogenannten Kreditunterlagen, benötigt, die als aussagefähige Grundlage für die Kreditbewilligung fungieren können. Diese werden nicht nur für die Kalkulation der eigenen Kosten und die Abschätzung des Risikos für die Bank benötigt, sondern der Gesetzgeber hat eine entsprechende Prüfung von Unterlagen bei einer Kreditgewährung sogar vorgeschrieben. Übersteigt ein Kredit den Rahmen von 750.000 Euro, so schreibt der § 18 des Kreditwesengesetzes sogar vor, dass der Kreditnehmer der Bank seine kompletten wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen muss.
Zu den benötigten Unterlagen zählen daher zunächst einmal Dokumente, die die eigene Kreditwürdigkeit glaubhaft illustrieren, also Einkommensnachweise, Kontoauszüge, Bürgschaftserklärungen und ähnliches. Daneben werden allerdings auch detaillierte Beschreibungen der Kaufimmobilie oder des Bauvorhabens benötigt. Nicht selten schickt die Bank, bei einer Kaufimmobilie, einen Gutachter vorbei, damit dieser die Immobilie persönlich in Augenschein nimmt und deren Zeitwert begutachtet.
Da eine über Kredite finanzierte Immobilie der Bank im Regelfalle als Sicherheit durch einen entsprechenden Grundbucheintrag bis zur Tilgung des Darlehens übereignet wird, benötigt die Bank konkrete Angaben zur Freiheit von Belastungen in Bezug auf das zu finanzierende Objekt sowie zu dessen Beleih- und Pfändbarkeit. Ein aktueller Grundbuchauszug ist also vor jedem Kreditgespräch durch den Kreditnehmer einzuholen.
Die durch den Kreditnehmer einzureichenden Immobilienkreditunterlagen im Einzelnen
Zusammenfassend sind also folgende Unterlagen einzureichen:
- Schriftlicher Kreditantrag
- Unterlagen zur Bonitätsprüfung des Antragstellers (Einkommensnachweis bei Angestellten; letzte 2 Jahresabschlüsse, Einkommenssteuernachweise und BWA bei Selbständigen und Freiberuflern; Wertpapierauflistungen, Miet- und Rentenbescheide, Erklärungen des Steuerberaters)
- Unterlagen zur Immobilie (katasteramtlicher Lageplan oder Liegenschaftskarte; Kaufvertragsentwurf; Kataster- oder Grundbuchauszug; bei Eigentumswohnungen Teilungsplan; Baubeschreibung und Bauvertrag; alle bautechnischen Unterlagen, nämlich Bauzeichnungen, Baugenehmigungen, Wohnflächenberechnungen, amtliche Abnahmeprotokolle)
- Gesamtkostenaufstellungen (alle Kosten, zuzüglich Steuern, Zinsen und sonstiger Nebenkosten, die bei der Errichtung oder beim Kauf einer Immobilie anfallen)
- Unterlagen zu Kreditsicherheiten (aktueller Grundbuchauszug, Einheitswertbeschreibung des Finanzamtes, Baugenehmigung, Wohnflächenberechnung, Brandversicherungspolice).